1. Deckbedingungen

Die Pferde sollen doch noch Pferde sein dürfen...

Mir ist es ein Anliegen, dass der Deckakt so natürlich wie möglich abläuft. In der Natur lernen sie sich kennen, toben sich aus, flirten heftig und kommen dann zur Sache. Am liebsten wäre es mir, wenn sich Beide auf der Weide austoben könnten. Aus Sicherheitsgründen werden sie aber am Halfter geführt, jedoch möchten sie noch selber entscheiden, wann der richtige Zeitpunkt ist.

Mir ist es ein Anliegen, dass der Deckakt so natürlich wie möglich abläuft. In der Natur lernen sie sich kennen, toben sich aus, flirten heftig und kommen dann zur Sache. Am liebsten wäre es mir, wenn sich Beide auf der Weide austoben könnten. Falls dies nicht gehen sollte, werden sie am Halfter geführt.

2. Unterkunft

Die Stute in fremde Obhut zu geben ist sicher für die meisten Besitzer ein unangenehmer Moment, den ich absolut verstehen kann. Mir würde es so gehen, weil ich weiss , dass sie es zu Hause am besten hat. Deshalb schauen wir während dieser Zeit so gut zu den Gaststuten als ob es unsere eigenen wären. Wir können auf Ihren Wunsch die Stute auch spazieren führen, als Handpferd mitnehmen oder sie kann auch geritten auf einen Ausritt mitkommen.

Genaue Angaben über Fütterung usw. bitte auf der letzten Seite des Deckvertrages angeben.

3. Haftung

Der Hengsthalter haftet nicht für Fremdstuten. Das gilt für alle Unfälle, Krankheiten, Verletzungen, Tod der Stute oder eines Fohlens bei Fuss. Auch für Schäden die beim Deckakt an der Stute oder am Begleitpersonal entstehen, haftet der Hengsthalter nicht.

Der Stutenbesitzer bleibt Tierhalter, somit lehnt der Hengsthalter die Tierhalterhaftung ab. Der Stutenbesitzer ist selber verantwortlich für eine angemessene Versicherung.

Der Hengsthalter hat das Recht, auf Kosten des Stutenbesitzers in Notfällen einen Tierarzt zur Behandlung bei zu ziehen.

4. Farbgarantie

Der Hengsthalter garantiert keine 100% -ige Farbvererbung.

5. Lebendfohlengarantie

Lebendfohlengarantie ist eine Nachbedeckung im gleichen Jahr bis die Stute aufgenommen hat oder im folgenden Jahr bis zu 3 Rossezyklen, ohne dafür nochmals eine Deckgebühr zahlen zu müssen. Das Taggeld geht erneut auf Kosten des Stutenbesitzers.

Sie gilt, wenn die Stute nicht aufnimmt, resorbiert, eine Totgeburt hat oder das Fohlen nicht älter als 24 Stunden wird.

Sie ist auch nur gültig, wenn vom Tierarzt bescheinigt wird, dass die Stute zuchttauglich, sachgerecht gehalten und gesund ist.

Sie erlischt, wenn der Hengsthalter nicht innert 4 Wochen über den Vorfall informiert wird.

Den Anspruch auf Neubedeckung kann nicht an Dritte abgetreten, verkauft oder sonst wie weiter gegeben werden.

Lebendfohlengarantie bedeutet nicht, dass der Hengsthalter dem Züchter ein lebendes Fohlen garantiert.

6. Decktaxe

Freisprung / Natursprung                        Vollblutaraber                                   Fr. 900.- / Euro 600.-

                                                                andere Rassen                                 Fr. 700.- / Euro 470.-

Frischsamen möglich            (nur  in der Schweiz möglich)                               Transport nach Absprache

Gefriersamen bereit             (nur in Deutschland möglich)                                Transport nach Absprache

Bitte verlangen Sie bei Bedarf unsere zusätzlichen Deckbedingungen für die künstliche Besamungsmöglichkeit mit Frischsamen oder Tiefgefriersamen.

Die Decktaxe wird vor der Deckung auf folgendes Konto überwiesen oder bei der Abholung der Stute gezahlt.

Postkonto : 85-429402-4                      IBAN : CH68 0900 0000 8542 9402 4

7. Taggeld

Unterkunft +Weide                                                                                            Fr. 25.-

Kraftfutter, je nach Menge ab                                                                           Fr. 5.-

(Kraftfutter kann auch mitgebracht werden)

Sonstiges und Wünsche nach Absprache

Das Taggeld wird bei der Abholung der Stute in Bar abgerechnet.

8. Sie versichern uns

- Dass die Stute frei von Krankheiten ist.

- Dass die Stute eine gültige Influenza-Impfung hat.

- Dass die Stute mindestens hinten ohne Eisen läuft.

- Dass die Stute eine gültige Tupferprobe hat, die nicht älter als 3 Wochen ist.

- Dass uns besonderes Verhalten der Stute mitgeteilt wird.

9. Wir versichern Ihnen

- Die Stute sehr gut unterzubringen und liebevoll zu betreuen.

- Über 20 Jahre Erfahrung im Umgang mit Pferden

- Hengst ohne Eisen

- Lebendfohlengarantie

- Sauberer Abstrich

10. Diverses

Wir würden uns sehr freuen, wenn das Fohlen einmal an einer Beständeschau gezeigt wird und natürlich über ein hübsches Foto von der Stute mit dem Fohlen, welches wir auf unserer Homepage zeigen dürfen.

 

Deckvertrag zum herunterladen (PDF Format)